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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
Allgemeines:
1. Gerhard Weidlinger - Weidlinger-Soft (nachfolgend WEIDLINGER-SOFT genannt) erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste, Leistungen oder Lieferungen von WEIDLINGER-SOFT gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Bedingungen von Vertragspartnern erkennt WEIDLINGER-SOFT nicht an, auch wenn Aufträge ausführt werden, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und/oder Nebenabreden, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn WEIDLINGER-SOFT sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss sowie für den Verzicht auf das Formerfordernis. Gegenbestätigungen des Nutzers oder Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Verkaufs-, Einkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. WEIDLINGER-SOFT ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie zum Beispiel Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer, den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer fristgemäß, so ist WEIDLINGER-SOFT berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

Angebote und Vertragsabschluss:
1. Alle Angebote von WEIDLINGER-SOFT sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist grundsätzlich an Bestellungen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist die schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung von WEIDLINGER-SOFT erforderlich. Diese wird ggf. auch durch Lieferung, Dienstleistung und /oder Rechnungsstellung ersetzt bzw. mit umgesetzt.
2. Die Produkte und Dienstleistungen von WEIDLINGER-SOFT werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte/Dienstleistungen gegenüber der bestellten Produkte/ Dienstleistungen, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Ausdrücke, Entwürfe, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten, Flyern usw. oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Verwendung oder Teilverwendung der im oben bezeichneten Absatz genannten Leistungen bedarf auch bei Nicht-Vertragsabschluss der schriftlichen Genehmigung von WEIDLINGER-SOFT. Liegt keine solche Genehmigung vor, ist WEIDLINGER-SOFT berechtigt, eine Rechnung zu stellen.

Lieferung und Erfüllungsort:
1. Erfüllungsort für WEIDLINGER-SOFT betreffende Verpflichtungen ist der Firmensitz von WEIDLINGER-SOFT. Soweit WEIDLINGER-SOFT Dienstleistungen oder Waren selbst liefert oder versendet, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
2. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn eine Restlieferung noch erfolgt oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollte WEIDLINGER-SOFT in Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.

Partnerverbindungen:
Falls WEIDLINGER-SOFT Dienste, Produkte oder Ware von Dritten anbietet (z.B. Webhosting, Software, Bücher usw.) gelten über die eigenen AGB hinaus die AGB-, Konditions- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Anbieters oder Herstellers. Mit Entgegennahme der Dienstleistung, des Produktes, oder der Ware erkennt der Vertragspartner von WEIDLINGER-SOFT deren Geltung an und haftet bei Verstoß in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden und Verpflichtungen.

Urheber-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte:
1. Bei allen an WEIDLINGER-SOFT übergebenen Arbeiten setzen wir voraus, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Davon wird im Besonderen auch ausgegangen, und der Auftraggeber bestätigt seine Lizenz/Patentrechte an Eides statt. Hierbei geht es unter anderem um Software- und Betriebssystemlizenzen, wofür der Kunde Rechnung zu tragen hat.
2. WEIDLINGER-SOFT lehnt jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen, ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt WEIDLINGER-SOFT ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. WEIDLINGER-SOFT ist berechtigt, jedes fertiggestellte Produkt mit dem Copyright von WEIDLINGER-SOFT zu versehen. Somit dürfen Produkte, die von WEIDLINGER-SOFT hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche Freigabe von WEIDLINGER-SOFT ein.
3. WEIDLINGER-SOFT ist ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für eigene Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.

Zahlungsbedingungen:
1. Die von WEIDLINGER-SOFT gelieferten Dienstleistungen, Produkte etc. sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug per feststellbarem Zahlungseingang zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Wird einer Rechnung oder einer sonstigen schriftlichen Kostenmitteilung nicht ausdrücklich schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ausstelldatum widersprochen, so gilt diese Forderung als akzeptiert, und bei Nichtbezahlung ist WEIDLINGER-SOFT berechtigt, die Überziehungszinsen des Firmenkontos von WEIDLINGER-SOFT (ab dem 1.Tag der Fälligkeit), Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren zu verrechnen. Die neue Gesamtsumme wird zum neuen Rechnungsbetrag.
2. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist lediglich zulässig, wenn WEIDLINGER-SOFT die Gegenforderungen schriftlich anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften oder Geschäftsverbindungen mit uns.

3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist WEIDLINGER-SOFT berechtigt, Verzugszinsen – siehe oben in Höhe der Überziehungszinsen des Firmenkontos – zu verrechnen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen, es können Mahnspesen in Form einer Bearbeitungsgebühr eingefordert werden, die den Zeitaufwand für die Mahnung aufgrund der üblichen Stundensätze beinhaltet (Siehe Punkt 1).
4. Inkassoforderungen und –Spesen bei unbestrittenen Forderungen trägt der Kunde von WEIDLINGER-SOFT. Forderungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung oder Kostenmitteilung – diese kann auch mündlich erfolgen - schriftlich bestritten werden. Ein schriftliches Bestreiten entbindet nicht von der Zahlungspflicht, diese kann allerdings auf Kulanz nach Absprache bzw. Auftragswandlung, sofern der Auftrag nicht beendet ist, geändert werden.

Mängelrüge und Gewährleistung:

1. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gegenüber WEIDLINGER-SOFT zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche gemacht werden.
2. WEIDLINGER-SOFT leistet Gewähr, indem nach Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachgebessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vorgenommen wird. Bei ungerechtfertigter Reklamation ist WEIDLINGER-SOFT berechtigt, die üblichen Stundensätze und den Materialaufwand zu berechnen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
3. Im Gewährleistungsfall kann WEIDLINGER-SOFT nach Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt/Dienstleistung oder Teile desselben zur Reparatur an WEIDLINGER-SOFT geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt/Dienstleistung zum Zwecke der Nachbesserung ggf. unverändert bereithält. Unverändert ist auch Voraussetzung für versandte Waren. Für Transportschäden/Abwicklung ist der Kunde zuständig.
4. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne schriftliches Einverständnis von WEIDLINGER-SOFT seitens des Kunden oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungspflicht, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht bzw. nur unter vorherigem Einverständnis durch WEIDLINGER-SOFT. Kosten für die Beauftragung Dritter ohne Rücksprache werden von WEIDLINGER-SOFT nicht erstattet oder gegengerechnet.

Eigentumsvorbehalt:

1. Die von WEIDLINGER-SOFT gelieferten Dienstleistungen, Produkte und/oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum von WEIDLINGER-SOFT. Bei Zahlungsverzug Zinsen, Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren siehe oben.

Haftungsklausel:
1. WEIDLINGER-SOFT haftet nur für Schäden, die von WEIDLINGER-SOFT oder einem der Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
2. WEIDLINGER-SOFT haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von WEIDLINGER-SOFT nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet WEIDLINGER-SOFT nicht.
3. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung von WEIDLINGER-SOFT nach dem Produkthaftungsgesetz.

Datenschutz:
Hinweis: WEIDLINGER-SOFT speichert notwendige Daten um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewähren. Die an WEIDLINGER-SOFT übermittelten personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Genauere Informationen dazu auf unserer Webseite, bzw. gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit Gerhard Weidlinger Weidlinger-Soft ist das Bezirksgericht Zell am Ziller, bzw. das dem Unternehmenssitz von WEIDLINGER-SOFT nächst gelegene zuständige Gericht.

Schlussbestimmungen:
1. Erfüllungsort ist Schlitters, Tirol, Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der WEIDLINGER-SOFT.
2. Auf diesen Vertrag und sämtliche nachfolgenden Verträge findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Kunden von WEIDLINGER-SOFT gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
5. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Irrtümer und Änderungen aufgrund notwendiger gesetzlicher Anpassungen sind vorbehalten, und setzen nicht die Gültigkeit des restlichen Teils dieser AGB außer Kraft.

Schlitters, den 30.1.2019

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Reparaturablauf-Bedingungen

Kostenvoranschläge für Reparaturen sind kostenpflichtig. Wir erheben eine Pauschale von € 20,-. Bei Annahme des Kostenvoranschlages wird die Pauschale nicht verrechnet.
Sollten sich die Reparaturkosten, wegen unvorhergesehener Komplikationen, verteuern, wird der Kunde informiert.
Nach Abschluß der Reparatur wird der Kunde per Telefon verständigt. Es werden nur persönlich angenommene Gespräche Gezählt.
Wir errinnern den Kunden maximal 4x an die Abholung seines Gerätes. Sollte das reparierte Gerät nach Ablauf von 2 Monaten nicht abgeholt sein, wird es der Wiederverwertung/Verkauf/Recycling zugeführt.
Eventuell vorhandene Daten auf Festplatten, USB-Stick, Speicherkarten etc.. werden aufbewahrt und nach Ablauf von weiteren 2 Monaten zur Vernichtung/Shreddern freigegeben!

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